Ihre Zustimmung ist gefragt!

Um die mit Ihnen bestehende Geschäftsbeziehung in der gewohnt vertrauensvollen und partnerschaftlichen Weise fortführen zu können, sind wir auf Ihre aktive Mitwirkung angewiesen.


 


BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Änderungen von Bedingungen oder Preisen ohne aktive Zustimmung seitens der Kundinnen und Kunden nicht zulässig sind (Az. XI ZR 26/20 bezüglich der Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken). Daher bedarf es jetzt Ihrer Unterstützung.

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 2021 geht.


Preisanpassung

Innerhalb des Zustimmungsprozesses der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vereinbaren wir auch neue Kontopreise zum 01. August 2022. Welche Auswirkung die Preisanpassung für Sie bedeutet, entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Anschreiben.

Auch wir als regionale Bank sind dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Nur so können wir im Sinne unserer Mitglieder sowie unserer Kundinnen und Kunden dauerhaftes und erfolgreiches Fortbestehen gewährleisten. Preisanpassungen gibt es in jedem Lebensbereich. Daher stehen auch wir immer wieder vor der Herausforderung, unsere Preise markt- und wettbewerbsgerecht anzupassen.

Wir bieten gute Leistungen, die ihr Geld wert sind. Ein Qualitätsmerkmal für unsere herausragende Beratung. Einige unserer Angebote werden teurer, andere hingegen unter Umständen günstiger. Sprechen Sie uns gern an, damit wir gemeinsam schauen, ob es Optimierungsmöglichkeiten für Ihre Kontoverbindung mit uns gibt.

Girokonto für junge Erwachsene


Was ist zu tun?

Um unsere bisherige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung rechtssicher fortzusetzen, benötigen wir bis spätestens 31. Juli 2022 Ihre Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen sowie zum Preis- und Leistungsverzeichnis. Kunden mit Girokonten oder Kreditkarten müssen zudem den neuen Girokonten- und Kartenpreisen zustimmen. Wenn Sie den neuen Bedingungen nicht zustimmen, können wir unser bestehendes Vertragsverhältnis nicht weiter fortführen.
 


Häufige Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum BGH-Urteil

Warum habe ich von Ihnen den Brief überhaupt erhalten? Worum geht es genau?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Veränderungen bei Vertragsbedingungen und Preisen ab sofort aktiv zustimmen müssen. Die bisherigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), nach der eine sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ ausreicht, sind daher nicht mehr zulässig. Wir haben unsere AGB an diese Rechtsprechung des BGH angepasst und benötigen dafür nun Ihre aktive Zustimmung. Darüber hinaus setzen wir eine Preisanpassung um. Was dies genau für Sie bedeutet, entnehmen Sie bitte dem Schreiben.

Sind alle Banken und deren Kundinnen und Kunden betroffen?

Ja, dies betrifft alle Banken, welche in ihren AGB die nun unwirksamen Klauseln hatten.

Ab wann kann ich aktiv zustimmen?

Ab Mai 2022 erhalten alle unsere Kunden eine schriftliche Information zum Zustimmungsverfahren. Wenn Sie das elektronische Postfach nutzen, wird Ihnen diese Nachricht dort eingestellt.

Bis wann sollte meine Zustimmung bei Ihnen vorliegen?

Wir freuen uns über eine zeitnahe Rückmeldung. Die Änderungen mit Ihnen sollen zum 31.07.2022 wirksam vereinbart sein. Bitte bedenken Sie, dass wir bei einer nicht rechtzeitigen Rückmeldung, die Geschäftsbeziehung mit Ihnen in der bisherigen Form nicht fortsetzen können.

Ich möchte die Zustimmung über den QR-Code nutzen. Wie funktioniert das?
  1. Scannen Sie zunächst den QR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones, Handys oder Tablets.

  2. Nutzen Sie nun den Button „Ansehen“ für die Lesefunktion. Betätigen Sie den Button „Download“ und laden sich die Dokumente auf einen eigenen Datenträger (zum Beispiel auf eine Festplatte, einen USB-Stick oder in eine Cloud) herunter.

  3. Wenn Sie die Dokumente angesehen und heruntergeladen haben, wird der Button "Bestätigen" aktiv und ändert seine Farbe in Blau.

  4. Abschließend bitte den Button „Bestätigen“ anklicken. Damit dokumentieren wir Ihre Zustimmung automatisch und für Sie ist alles erledigt.
Kann ich in einer Geschäftsstelle zustimmen?

Ja. Alternativ zum elektronischem Verfahren bieten wir Ihnen an, in unseren Geschäftsstellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis vor Ihrer Zustimmung papierhaft zu erhalten. So können Sie auch vor Ort Ihr Einverständnis erteilen.

Ist es möglich, die Unterlagen per Post zu erhalten? Ich kann weder online zustimmen, noch in eine Geschäftsstelle kommen.
Kann ich nur den neuen AGB und den Sonderbedingungen zustimmen, nicht aber dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis?

Theoretisch ist das möglich. Allerdings dürfen wir Ihre Kontoverbindung dann ausschließlich für die Produkte fortführen, bei denen aktuell keine Veränderungen vorgesehen sind. Alle anderen Verträge müssten dann aufgelöst werden.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Nein. Jeder Mitinhaber muss die Zustimmung selber vornehmen.

Reicht es aus, wenn ein Bevollmächtigter zustimmmt?

Nein. Der Kontoinhaber muss die Zustimmung vornehmen.

Wie gebe ich die Zustimmung für das Konto meines Kindes?

Bei minderjährigen Kindern werden wir die Eltern anschreiben. Der Zustimmungsprozess muss durch die gesetzlichen Vertreter durchlaufen werden.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen. Wenn Sie den neuen Bedingungen nicht zustimmen, können wir unser bestehendes Vertragsverhältnis nicht weiter fortführen.

Was wurde denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen geändert?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden an das BGH-Urteil angepasst. Im Vergleich zu den vor dem BGH-Urteil gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus September 2020 wurde die Zustimmungsfiktion gestrichen und durch das nun gültige Zustimmungsverfahren ersetzt.

Ab wann gelten für mich die neuen Preise?

Die neuen Preise gelten ab dem 1. August 2022.

Es wird alles immer teurer. Was kommt als nächstes?

Auch wir als regionale Bank sind dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Nur so können wir im Sinne unserer Mitglieder sowie unserer Kundinnen und Kunden dauerhaftes und erfolgreiches Fortbestehen gewährleisten. Preisanpassungen gibt es in jedem Lebensbereich. Daher stehen auch wir immer wieder vor der Herausforderung, unsere Preise markt- und wettbewerbsgerecht anzupassen. Wir bieten gute Leistungen, die ihr Geld wert sind. Ein Qualitätsmerkmal für unsere herausragende Beratung. Einige unserer Angebote werden teurer, andere hingegen unter Umständen günstiger. Sprechen Sie uns gern an, damit wir gemeinsam schauen, ob es ggfls. Optimierungsmöglichkeiten für Ihre Kontoverbindung mit uns gibt.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Muss ich künftig immer wieder zustimmen?

Ja, weil Ihre Zustimmung nur bis zur nächsten Änderung unserer AGB, Sonderbedingungen und Preise gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis gilt. Dies ist die Neuerung, die sich aus der Rechtsprechung des BGH ergeben hat.

Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?

 

 

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